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Datum: 19.01.2021

Kundgebung in Limburg: Verstöße werden geahndet

Das Verhalten am Ende einer Kundgebung am vergangenen Samstag auf dem Europaplatz in Limburg führt zu Diskussionen in den sozialen Medien und hat auch schon zu Anfragen bei der Stadt geführt.

Die Stadt als Versammlungsbehörde stellt daher klar, dass das Händehalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende der Kundgebung einen deutlichen Verstoß gegen das Einhalten des Mindestabstands darstellt und damit auch einen Verstoß gegen die Versammlungsauflagen. Die Polizei hat deshalb auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter eingeleitet.

Die Kundgebung selbst ist auch in Pandemiezeiten durch die im Grundgesetz gewährte Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Stadt genehmigt auch keine Demonstrationen, sondern kann nach der Anmeldung einer solchen Veranstaltung einen Auflagenbescheid erlassen. Damit wird die Ausführung an Bedingungen beziehungsweise Auflagen geknüpft. In dem konkreten Fall unter anderem an das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder an das Abstandsgebot (1,50 Meter unter den Teilnehmer/innen und zwei Meter zu Passanten im Umfeld).

Bis zum Händehalten hielten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung an die Auflagen. Das Händehalten war nicht vorherzusehen und erfolgte spontan beim Abspielen eines Liedes zum Abschluss der Veranstaltung, die wenige Augenblicke später beendet war. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurde auf eine Auflösung der Versammlung kurz vor Ende verzichtet

Im Vorfeld der Veranstaltung hatte es zudem eine Situation gegeben, bei der sich der Versammlungsleiter mit zwei weiteren Personen in sehr engem Gesprächskontakt ohne Masken befand. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist von der Stadt dem Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet worden, welches nun für die weiteren Schritte und eine mögliche Ahndung verantwortlich zeichnet.

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