Gastronomie und Handel unbürokratisch entlasten
Die mit den erteilten Sondergenehmigungen verbundenen Gebühren für gastronomische Betriebe für ihre Außenbewirtschaftung werden rückwirkend zum 15. März gestoppt. Der Stopp gilt für die komplette Zeit der Schließung des Betriebs. Die Stornierung beziehungsweise das Aussetzen der Gebühren wird von der Stadtverwaltung selbst vorgenommen und muss durch die einzelnen Betriebe nicht mehr beantragt werden. „Es sind ja alle davon betroffen, daher macht es auch Sinn, das komplett aufzuheben und nicht über Einzelanträge abzuarbeiten“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke.
Die Marktbeschicker, die mit ihrem Angebot auf dem Neumarkt zur Grundversorgung beitragen, werden ebenfalls von ihrer Gebührenpflicht entbunden. Das gilt für die Beschicker des Wochenmarkts wie für die Betreiber der beiden Dauermarktstände. Auch die Aufsteller, die von den Geschäften im öffentlichen Verkehrsraum platziert werden und mit denen auf das Angebot in den Läden aufmerksam gemacht wird, sind normalerweise gebührenpflichtig. Auch hier erlässt die Stadt pauschal die Gebühren bis zum Ende der Einschränkungen, die mit der Coronakrise verbunden sind. Unverändert nur per Antrag ist eine Stundung beziehungsweise ein mögliches Erlassen der Gewerbesteuer für Betriebe möglich.
Nachbesserungsbedarf sehen Hahn und Stanke allerdings noch bei einigen gastronomischen Betrieben, die zwar geschlossen haben, gleichzeitig aber ihre Außenbestuhlung komplett stehen gelassen haben. Diese Tische und Stühle sollen zusammengestellt werden, damit sie nicht zum Sitzen und Verweilen genutzt werden können. Stehen Tische und Stühle ausgebreitet, wirke dies einladend auf vorbeigehende Passanten.