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Datum: 19.03.2020

Coronavirus: Verstöße sind eine Straftat

Viele Einrichtungen müssen schließen. Wer gegen eine entsprechende Verordnung des Landes vesrtößt, begeht eine Straftat. Darin sind sich der Landrat und die Bürgermeisterin sowie Bürgermeister aus dem Kreis einig.

Geschäfte, Eiscafes, Museen, Kinos, Spielplätze, Shops und vieles mehr sind geschlossen beziehungsweise müssen schließen, um das Coronavirus zu bekämpfen. Was alles zu schließen ist, hat das Land Hessen am 17. März 2020 durch die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. „Um das Ziel, die Bekämpfung des Corona-virus, zu erreichen, muss bei der Umsetzung ein strenger Maßstab gelten. Der Verordnung liegt zu Grunde, nur das offenzuhalten, was als notwendig erachtet wurde“, sind sich Landrat Michael Köberle sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen des Landkreises einig, heiß es in einer Mitteilung des Landkreises.

Nach einer Telefonkonferenz, an der auch Limburgs Bürgermeister Dr. Marius Hahn und der 1. Stadtrat Michael Stanke teilnahmen, machten alle gemeinsam deutlich: „Die örtlichen Ordnungsbehörden und gegebenenfalls die Polizei werden die Einhaltung der Verordnung überwachen. Bei Verstößen wird die Schließung oder Einstellung des Betriebs, der Einrichtung oder der Verkaufsstelle veranlasst, zudem wird der Verstoß auch als Straftat angezeigt.“

Die Verordnung: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/2020-03-17_vierte_vo_bekaempfung_corona_virus__0.pdf