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Datum: 01.02.2021

Alkoholverbotszonen in Limburg

Der Landkreis Limburg-Weilburg hat in Abstimmung mit der Stadt Limburg (und der Gemeinde Elz) mit einer Allgemeinverfügung den Alkoholkonsum in Limburg (und Elz) auf verschiedenen Flächen untersagt, die sich nach Beobachtungen dieser Kommunen als Treffpunkte herausgebildet hatten.
  • Der Landkreis kam damit einer Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes nach, heißt es dazu in einer Mitteilung des Landkreises. Bis zum 23. Januar 2021 war der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum nach der Landesverordnung unmittelbar verboten. Mit der erfolgten Änderung der Verordnung soll nun aber eine räumliche Fokussierung ermöglicht werden. Daher bedarf es einer Festlegung publikumsträchtiger öffentlicher Plätze beziehungsweise Flächen durch die Behörden. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 3. Februar 2021.

Für den Bereich der Stadt Limburg sind dies:

  • Alte Schiede, von Hospitalstraße bis Graupfortstraße;
  • Bahnhofstraße;
  • Bahnhofsplatz mit Zentraler Omnibusbahnhof West;
  • Böhmergasse;
  • Europaplatz;
  • Fischmarkt;
  • Fleischgasse, von Plötze bis Kornmarkt;
  • Holzheimer Straße – Zentraler Omnibusbahnhof Süd;
  • Konrad-Kurzbold-Straße, von Grabenstraße bis Brückengasse;
  • Kornmarkt;
  • Neumarkt;
  • Plötze;
  • Schießgraben, von Plötze bis Durchgang Grabenstraße;
  • Serenadenhof;
  • Werner-Senger-Straße, von Hospitalstraße bis Graupfortstraße.

Die Untersagung der Abgabe und des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist bereits als Schutzmaßnahme im Infektionsschutzgesetz verankert, heißt es in der Mitteilung des Landkreises weiter. Im Gesetzgebungsverfahren wurde hierzu erläutert, dass die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen gesehen werden müsse. Insbesondere öffentliche Plätze würden dann besonders attraktiv. Alkohol kann erheblich dazu beitragen, dass beim Zusammentreffen von Personen auf öffentlichen Plätzen der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten wird und Personen sich in einer nicht erlaubten Anzahl treffen.