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Datum: 25.03.2022

Überdachung Kornmarkt soll weiter gehen

Als Bereiche des Kornmarkts in Limburg im Jahr 2019 zum ersten Mal unter ein Dach kamen, gab es recht unterschiedliche Reaktionen mit einer großen Bandbreite. Nun steht diese Art der Bedachung auch für die gegenüberliegende Seite an, zumindest soll damit gestartet werden.

„Unser Ziel war es von Anfang an, zu einem einheitlichen Bild zu kommen und das Sammelsurium an unterschiedlichen Schirmen der verschiedenen gastronomischen Betriebe zu beenden“, macht Volkmar Gundermann als Leiter des städtischen Bauamts deutlich. Was bereits auf der linken Seite des Kornmarkts steht (Blickrichtung zum Kopf des Kornmarkts), soll sich möglichst bald auch auf der rechten Seite befinden. Zumindest mit dem gastronomischen Betrieb an der Ecke zur Fleischgasse gibt es dort schon klare Absprachen und ein entsprechender Bauantrag wurde bereits im vergangenen Jahr eingereicht.

Ziel der Unteren Denkmalschutzbehörde ist es, möglichst auch das benachbarte Eis-Café mit einzubeziehen, dessen Fläche für die Außengastronomie auf dem Kornmarkt deutlich größer ist als die des Nachbarn. Die Fläche des Eis-Cafés müsste sich über zwei Felder erstrecken, mit einem Feld zu Beginn wäre dem Erscheinungsbild des Kornmarkts schon gedient. Langfristiges Ziel sollte es jedoch sein, die Überdachung auf die gleiche Höhe zu führen wie auf der Gegenseite.

Der Magistrat und der Ortsbeirat Innenstadt hatten im Dezember 2018 und im Januar 2019, als sie sich mit der Thematik beschäftigten, die Initiative eines gastronomischen Betriebs als nachahmenswert begrüßt. Eine einheitliche Überdachung der Außenbewirtschaftungsfläche auf dem Kornmarkt wurde von beiden Gremien begrüßt. Mit der damaligen Vorlage und dem Beschluss wurde nicht nur der bereits errichten Anlage zugestimmt, sondern auch der Beschattung auf der gegenüberliegenden Seite. Grundlage war dafür die Studie eines Architekturbüros zu einer einheitlichen Gestaltung von Verschattungselementen auf dem Kornmarkt.

Gedacht ist die Überdachung, um bei strahlendem Sonnenschein Schutz zu gewähren. Gleichzeitig soll die Überdachung als Regenschutz dienen. Allerdings sei nicht angedacht, die Bedachung als Dauerzustand zu etablieren, vielmehr soll die ausgefahrene Überdachung der Ausnahmezustand sein. Hier besteht Handlungsbedarf bei der bereits umgesetzten Bedachung, wobei die Stadt bisher Nachsicht zeigte, da die Gastronomie zu dem am stärksten von der Pandemie betroffenen Branchen gehört und Schutzmaßnahmen vor Corona auch trennende Elemente beinhalten.

Gleichwohl sieht die Stadt Handlungsbedarf auch in Bezug auf die Konstruktion unter der Bedachung zu. Zwar dürfe die Konstruktion mit ihren Zugstäben zur Platzmitte mit einem Anfahrschutz versehen werden, hierzu eigneten sich zum Beispiel Pflanzkübel, doch sei eine komplette Einhausung mit Elementen, die zum Eindruck eines geschlossenen Gastraums führen, zu vermeiden. Bei der gastronomischen Nutzung auf Flächen des Kornmarkts handele es sich um ein Sondernutzungsrecht von städtischem Eigentum, keineswegs um die Nutzung von privatem Eigentum.

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