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Datum: 04.03.2021

Wichtiger Schritt für Erweiterung der Videoschutzanlage

Die Erweiterung der Videoüberwachungsanlage in der Limburger Innenstadt ist nun einen entscheidenden Schritt weiter. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat keine Bedenken mehr, den Serenadenhof und den Europaplatz in den durch die Videoanlage überwachten Bereich mit einzubeziehen.

Ein entsprechendes Schreiben des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist in der Verwaltung eingegangen, teilt der 1. Stadtrat Michael Stanke mit. Zunächst hatte der Beauftragte Bedenken gegen die Ausweitung der Anlage auf den Serenadenhof und den Europaplatz, wie von der Stadt und auch der Polizei gewünscht.

Eine ergänzende Analyse zum Kriminalitätsschwerpunkt Limburger Innenstadt mit den Tatzeiträumen bis einschließlich 2020 des Polizeipräsidiums Westhessen ließ dem Datenschutzbeauftragten die beiden Bereiche zunächst nicht als Schwerpunkte der Kriminalität erscheinen. Allerdings konnte die Stadt mit dem Hinweis auf die aktuelle Situation, geringe Frequentierung vor allem des Serenadenhofs, günstige Fluchtwege und sich daraus ergebende gute Tatgelegenheiten, überzeugen, so dass der Datenschutzbeauftragte nun keine Bedenken mehr hat.

Vorgaben müssen erfüllt werden

„Das ist das von uns gewünschte Ergebnis. Wir haben gute Argumente vorbringen können“, so der 1. Stadtrat. Unstrittig war zuvor schon die Erweiterung der Videoanlage auf die Graupfortstraße, die Bahnhofstraße (von der Schiede bis zur Grabenstraße), den Neumarkt, die Hospitalstraße und die Werner-Senger-Straße. Die Erweiterung war im Rahmen einer groß angelegten Befragung der Limburger Bürgerinnen und Bürger nach ihrem subjektiven Sicherheitsempfingen im Jahr 2017 geäußert worden. 

Um eine Videoüberwachungsanlage installieren zu können, müssen klare Vorgaben erfüllt sein. Bei den zu überwachendenden Bereichen muss es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handeln. In dem ausgewählten Bereich, auf den die Videoschutzanlage erweitert werden soll, wurden im Jahr 2017 von der Polizei 106 Straftaten im öffentlichen Raum registriert, im Jahr 2018 waren es 118. Dabei handelt es sich vor allem um Eigentums- und Rohheitsdelikte sowie um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Abschreckende Wirkung

Nach Einschätzung der Polizei erhöht die Videoschutzanlage deutlich das Entdeckungsrisiko und schreckt Straftäter ab. Die Begehung von Straftaten wird damit erschwert und die Tatgelegenheiten verringert. Und sollte es dennoch zu Straftaten kommen, sind sie aufgrund der vorhandenen Videoaufzeichnungen leichter zu ermitteln.

Eine Videoschutzanlage in der Stadt gibt es bereits seit dem Jahr 2002. Mit der Anlage am Bahnhof verbesserte sich das Sicherheitsgefühl zunächst deutlich und die Strafverfolgungsbehörden konnten mit Hilfe der Aufnahmen auch Straftaten aufklären. Die Anlage wurde 2014 technisch erneuert und damit verbessert. Im laufenden Haushalt der Stadt stehen finanzielle Mittel für die Erweiterung zur Verfügung. Die Stadt muss nun einen Bescheid des Landes über eine Förderung abwarten.

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