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Schilder und Laternen freihalten

Wenn Bäume und Sträucher Verkehrsschilder verdecken oder verhindern, dass Laternen mit ihrem Licht Straßen und Gehwege beleuchten, dann sind die Eigentümer der Grundstücke gefordert, auf denen die Bäume und Sträucher stehen. Darauf weist die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hin und bittet die Eigentümer von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentlichen Straßen und Wegen, störenden Bewuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, umgehend zurückzuschneiden.
Dabei müssen Bäume, Hecken und Sträucher bis zu einer Lichtraumhöhe von 4,50 Meter über dem Straßenfahrbahnen und 2,50 Meter über Geh- und Radwegen zurückgeschnitten werden. Ein Rückschnitt ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht unerlässlich, so der Hinweis der Stadt. Zudem soll der Rückschnitt auch sicherstellen, dass Verkehrszeichen gut sichtbar sind sowie Laternen die Straßen und Wege uneingeschränkt beleuchten können. Eine regelmäßige Überprüfung und Pflege der Anpflanzungen ist nach Einschätzung der Stadt daher unerlässlich.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit von 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung der Bäume. Schnitte, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, sind ebenfalls von dem Verbot ausgeschlossen.

Die Stadt weist zudem auf die Bestimmungen der Satzung zur Straßenreinigung hin, wonach eine wöchentliche Reinigungspflicht für öffentliche Flächen besteht. Diese Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Laub, Schlamm und sonstigem Unrat jeglicher Art. Die Satzung über die Straßenreinigung kann auf limburg.de unter dem Link https://www.limburg.de/media/custom/1680_4024_1.PDF?1365143915

oder im Ordnungsamt eingesehen werden.

In den kommenden Wochen wird es durch die Verwaltung auch Kontrollen hinsichtlich eines störenden Bewuchses geben.

Fragen und Mitteilungen nimmt im Ordnungsamt, Bahnhofstraße 2, Sabrina Kunz in Zimmer 108, Telefon: (06431) 203-291 oder per E-Mail: sabrina.kunz@stadt.limburg.de entgegen.

 


 

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