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Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

Nr. 99108001001000

Leistungsbeschreibung

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

Rechtsgrundlage

Regelungen in Limburg

Spezielle Hinweise des Magistrats der Kreisstadt Limburg an der Lahn.

Die Ausstellung eines Bewohnerausweises für Bewohner abgegrenzter Wohngebiete ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Erster Wohnsitz im Zonen- bzw. Bewohnerbereich
  • private Nutzung des Pkws
  • nur ein Bewohnerausweis pro Person


Notwendige Unterlagen: Kfz-Schein


Gebühren

Bewohnerparken Allgemein:

  • Erstantrag: 33,00 €
  • Folgeantrag: 17,00 €


Bewohnerparken Altstadt:

  • Erstantrag: 17,00 €
  • Folgeantrag: 13,00 €


Die Ausweise sind jeweils für zwei Jahre gültig; Rechtsgrundlage ist der § 45 StVO

 

Was sollte ich noch wissen?

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

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