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Datum: 09.12.2020

Obdachlosenhilfe in Kooperation mit der Caritas

Der Caritasverband für den Bezirk Limburg begleitet künftig obdachlose Menschen in städtischen Notunterkünften. Dazu wird ab 1. Januar 2021 zunächst befristet für ein Jahr ein Kooperationsvertrag geschlossen, über den die Caritas Wohnungslosenhilfe das entsprechende Personal zu Verfügung stellt und die Stadt die Kosten trägt. „Die Stadt Limburg geht damit den wichtigen und notwendigen Weg in der Obdachlosenhilfe weiter und stellt Sozialarbeit als einen wichtigen Baustein auch in Zukunft sicher“, so der 1. Stadtrat Michael Stanke.

Da die Unterbringung von Obdachlosen mehr als ein reiner Verwaltungsakt ist, sieht das Konzept der Stadt Limburg eine Kombination von Ordnungsrecht und sozialer Arbeit vor. Dazu wurde vor einigen Jahren im Ordnungsamt der Stadt Limburg eine Sozialarbeiterstelle geschaffen. Als die Stelleninhaberin die Stadtverwaltung nach knapp vierjähriger Tätigkeit verließ, entschied sich die Stadt für eine Kooperation und gegen eine Stellennachbesetzung, um eine bessere Trennung zwischen sozialer Arbeit und Ordnungsrecht zu schaffen.

Die Einbindung der Sozialarbeit direkt im Ordnungsamt hatte den Nachteil, dass von dieser auch Verwaltungstätigkeiten und Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung übernommen wurden. Schwierig war dabei auch die Klärung der örtlichen Zuständigkeit von Hilfesuchenden. Damit blieb weniger Zeit für die sozialarbeiterische Kernarbeit, nämlich die Beratung der Hilfesuchenden. Um dem entgegenzukommen, wurde der Kooperationsvertrag mit der Caritas geschlossen. Dadurch wird die soziale Arbeit räumlich vom Ordnungsamt getrennt, aber die inhaltliche Nähe bleibt.

Perspektiven entwickeln

Mit dem Kooperationsvertrag mit der Caritas ergibt sich eine Aufgabenteilung: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Caritas begleiten und beraten die obdachlosen Menschen in den städtischen Notunterkünften. In einer Notunterkunft zu leben und keinen Zugang zum Wohnungsmarkt zu finden, bedeutet für die Betroffenen eine hohe Belastung. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner zeigen sich entmutigt. Hier soll die soziale Begleitung entgegenwirken und gemeinsam mit den Betroffenen Perspektiven entwickeln. Die Entscheidung über eine Einweisung, Wiedereinweisung, Beschlagnahmung und deren Umsetzung und Durchsetzung liegt weiterhin beim Ordnungsamt.

Ein weiterer Vorteil der Kooperation ist, dass die Caritas die Stelle mit zwei Halbtagskräften besetzen möchte und zwar jeweils mit einem Mann und einer Frau, um auch eine geschlechtsspezifische Betreuung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist damit eine Vertretung bei Urlaub und Krankheit gewährleistet. Ein festes Zweierteam kann außerdem eine größere Präsenz leisten. 

Durch die Kooperation mit der Caritas werden lange Vakanzzeiten im Bereich der städtischen Obdachlosenhilfe vermieden. Diese hätten sich ergeben, da die Kündigungsfrist der städtischen Mitarbeiterin kurz war und der Arbeitsmarkt im Bereich für Sozialarbeiter angespannt ist und es schwer ist, kurzfristig für diesen Bereich der Sozialarbeit erfahrenes Personal zu finden. Daher bot die Caritas bereits nach dem Bekanntwerden der Vakanz eine Kooperation an, die zunächst für eine Übergangszeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 geschlossen wurde.

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