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Datum: 02.11.2021

Neues Rathaus: Magistrat empfiehlt Verkauf an Landkreis

In einem Schreiben hat Landrat Michael Köberle im Namen des Kreisausschusses die Bereitschaft bekundet, das sogenannte neue Rathaus von der Stadt Limburg zu erwerben. Nun bestätigt Bürgermeister Dr. Marius Hahn schriftlich die Bereitschaft des Magistrats zum Verkauf. Das sind eindeutige Signale, Kreistag und Stadtverordnetenversammlung müssen noch dazu beraten und die finalen Entscheidungen treffen.

Wenn der Kreistag sich am kommenden Freitag, 5. November, für einen Ankauf des Gebäudes entscheidet, wird der Magistrat eine entsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung fertigen und darin den Verkauf der Immobilie an den Landkreis empfehlen, schreibt Bürgermeister in seinem Brief an den Kreisausschuss und den Landrat. Der Kaufpreis in Höhe von 897.000 Euro ist dabei unstrittig. Es handelt sich hierbei um dem vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert.

Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung im August 2018, Teile der Verwaltung in ein ehemaliges Gebäude von Mundipharma zu verlegen und diesen Gebäudekomplex auch zu erwerben, war auch die Entscheidung über den Verkauf des sogenannten neuen Rathauses gefallen. Beim Verkauf soll nicht nur der zu erzielende Preis, sondern die künftige Verwendung ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Nach Angaben von Hahn sieht der Magistrat in der vom Landkreis beabsichtigten Nutzung, er will dort unter anderem ein Bürgerbüro errichten, einen großen Mehrwert für die Limburger Innenstadt mit sicherlich positiven Effekten für die Kundenfrequenz. Insgesamt sollen dort etwa 120  Mitarbeitende einen Platz finden.

Wichtige Aspekte

In seinem Schreiben macht der Bürgermeister auch auf drei Aspekte aufmerksam, die der Stadt bei einem Verkauf an den Landkreis wichtig sind: Der bestehende Versorgungsverbund aus Stadthalle, Volksbank sowie dem alten und dem neuen Rathaus mit dem von der Energieversorgung Limburg betriebenen Blockheizkraftwerk soll fortgeführt werden. Ein möglicher Weiterverkauf des Gebäudes durch den Landkreis soll ausgeschlossen werden (Rückauflassungsvormerkung).

Und schließlich gilt es durch den Käufer zu akzeptieren, dass mit dem Gebäude keine Parkplätze mit verkauft werden. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Parkmöglichkeiten im Stadthallen-Parkhaus sowie angrenzenden Privatflächen hin, die durch die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg vermietet werden könnten.

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