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Luftmessstation: Bürgermeister wünscht Standortüberprüfung

Immer wieder wird der Standort der Luftmessstation an der Schiede in Limburg infrage gestellt. Um diese öffentliche Diskussion zu beenden, hat Bürgermeister Dr. Marius Hahn nun Staatssekretär Jochen Flasbarth im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angeschrieben und eine Überprüfung der Standorte der Luftmessstation sowie der Passivsammler beantragt.
Bürgermeister Hahn reagiert damit auf ein Angebot des Staatssekretärs, das er auf dem Dieselgipfel Anfang Dezember vergangenen Jahres gemacht hat. Flasbarth habe eine unabhängige Begutachtung der vorhandenen Messstellen für den Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft in Aussicht gestellt. Das Bundesumweltministerium solle in Abstimmung mit den Bundesländern eine zusätzliche Überprüfung der Messstellen durch den TÜV in die Wege leiten.

In seinem Schreiben weist der Limburger Bürgermeister auf die Situation in der Stadt hin, in der der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten werde. In der Stadt drohe damit ein Dieselfahrverbot. Allerdings würden die Standorte der Luftmessstation beziehungsweise der Passivsammler in der öffentlichen Diskussion immer wieder infrage gestellt und damit auch die Richtigkeit der gewonnenen Werte angezweifelt.

Europäische Richtlinie

In der Dezembersitzung der Stadtverordneten hatte Bürgermeister Hahn mitgeteilt, dass das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf mehrfache Anfrage mitgeteilt habe, dass die Messstellen zur Beurteilung der Luftqualität auf Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung ausgewählt worden seien, wobei die Verordnung eine entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umsetze. Nach Auskunft der HLNUG beinhaltet die europäische Luftqualitätsrichtlinie auch eine einheitliche Regelung hinsichtlich der bevorzugten Lage dieser Messstellen. Die Einhaltung der Grenzwerte habe in erster Linie an Orten zu erfolgen, an denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung über einen erheblichen Zeitraum ausgesetzt ist. Dieser Schutzgedanke beschränke sich nicht ausschließlich auf die Nähe zu reinen Wohngebieten oder Wohnungen, so das HLNUG.

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