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Datum: 01.02.2021

Limburg wählt am 14. März

Am 14. März ist Kommunalwahl in Hessen. In Limburg darf dann reichlich von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. Neben der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat stehen auch die Bürgermeisterwahl, die Wahl zum Kreistag sowie zum Ausländerbeirat an.

„Es ist eine besondere Wahl, denn sie findet unter außergewöhnlichen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie statt“, sagt der 1. Stadtrat Michael Stanke, der als Wahlleiter fungiert. Er fordert die Limburger Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen – möglichst ohne das Wahlamt im Rathaus in der Innenstadt aufzusuchen. Das geht durchaus. Seit Montag, 1. Februar, ist es möglich, Briefwahl zu beantragen und anschließend auch zu wählen.

Von der Briefwahl Gebrauch zu machen, dafür wirbt auch der Hessische Städtetag. Damit sollen am 14. März als Wahltag möglichst direkte Begegnungen in den Wahllokalen vermieden werden. Allerdings macht es nach Einschätzung von Michael Stanke auch keinen Sinn, dass zuvor im Wahlamt im Rathaus die Wählerinnen und Wähler gedrängt stehen, um sich dort die Wahlunterlagen abzuholen. Deshalb seine Empfehlung, die Wahlunterlagen möglichst ohne persönliche Fürsprache ordern.

Möglichkeiten der Wahl

Wer nicht auf die Wahlbenachrichtigung und den damit verbundenen Wahlschein warten will, kann diesen auch zuvor beantragen. Das geht online mit dem Link
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=6533009, aber auch per Fax unter der Telefonnummer (06431) 203-367, als E-Mail an info@stadt.limburg.de und natürlich auch mit einem klassischen Brief an die folgende Adresse: Stadt Limburg, Wahlamt, Werner-Senger-Straße 10, 65549 Limburg. Eine telefonische Order der Unterlagen ist nicht möglich. Der einfachste Weg zur Beantragung der Briefwahl ist es, die Wahlbenachrichtigung abzuwarten und den Antrag von der Rückseite an das Wahlamt zu senden oder den dort befindlichen QR-Code zu nutzen. 

Wer den Wahlschein beantragen will, bevor er die Wahlbenachrichtigung bekommen hat, muss auf dem formlosen Antrag Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Der Wahlschein kann nur für sich persönlich beantragt werden. Die Wählerinnen und Wähler können auch ohne Wahlschein und ohne Wahlbenachrichtigung in das Wahlamt kommen und dort direkt wählen, dazu ist die Vorlage des Ausweises notwendig. Das Wahlamt ist geöffnet Montag 8.30 bis 12 Uhr, Dienstag 7.30 bis 12 Uhr, Mittwoch 8.30 bis 14 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. 

Obacht beim Einkuvertieren

Nach Angaben von Günter Schiemenz, der als Abteilungsleiter des Hauptamts die Wahlen organisiert, stehen am Wahltag in der Stadt insgesamt 14 Wahllokale zur Verfügung, aufgrund des erwarteten hohen Briefwahlanteils gibt es zudem 14 Briefwahlbezirke.

Wer per Briefwahl seine Stimmen abgibt und zu Hause seine Kreuzchen macht, der sollte sich mit großer Aufmerksamkeit dem Eintüten der Unterlagen widmen. Welcher Wahlzettel in welchen Umschlag gehört, ist genau beschrieben; auch wie mit dem Wahlschein zu verfahren ist. „Aus Erfahrung der vergangenen Jahre wissen wir, dass es nach dem Ausfüllen der Wahlzettel beim Einkuvertieren immer wieder Fragen gibt. Im Wahlamt lässt sich das schnell klären, zu Hause nicht. Es gibt jedoch Erläuterungen, die sich bei den Wahlunterlagen befinden“, macht Schiemenz deutlich.

Wahlamt hat geöffnet

Seit Montag, 1. Februar, können die Wahlunterlagen im Wahlamt der Stadt persönlich abgeholt werden, auch besteht dort die Möglichkeit der umgehenden Stimmabgabe. „Wir stellen dazu einen separaten Eingang zur Verfügung, damit der Zugang zum Bürgerbüro all denen vorbehalten bleibt, die dort einen Termin nach vorheriger Anmeldung wahrnehmen“, sagt Victoria Partheil, die Leiterin des Bürgerbüros. Zum Wahlamt geht es durch einen Nebeneingang (zwischen dem alten und dem sogenannten neuen Rathaus), der nach nur wenigen Stufen direkt auf die Ebene des 1. Stocks führt, in dem sich das Wahlamt über mehrere Zimmer verteilt.

Die Richtung des Durchlaufs ist vorgegeben. Auf dem Boden befinden sich Abstandsmarkierung. „Wir bitten alle, darauf zu achten“, so der Appell von Victoria Partheil. Verlassen wird das Gebäude nach dem Wahlgang oder dem Empfang der Unterlagen über einen Nebenzugang, den ehemaligen Personalein- und -ausgang. Barrierefrei sind dabei weder Ein- und Ausgang. Wer die Stufen nicht bewältigen kann, nutzt den Aufzug in den ersten Stock. Der befindet sich im Erdgeschoss und ist über den Zugang zum Bürgerbüro zu erreichen. Die Wegeführung ist vor Ort erläutert. 

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