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Lärmaktionsplan: Stellungnahmen sind möglich

Bis zum 7. August haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Limburg die Möglichkeit, Stellungnahmen zur jüngsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans einzureichen.

Nach Gießen, Wetzlar und Marburg ist Limburg die Kommune im Regierungspräsidium Gießen mit der höchsten Lärmbelastung. Über 30 Konfliktpunkte gibt es nach dem Lärmaktionsplan in der Stadt, vor allem natürlich an den Hauptachsen des Verkehrs, kein Stadtteil ist davon ausgenommen. Der Lärmaktionsplan stellt Lärmbelastungen und Lärmprobleme dar und hat zum Ziel, Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung zu formulieren. Das Regierungspräsidium Gießen bietet erneut die Möglichkeit, sich über eine Beteiligungsplattform online an der Fortschreibung des Hessischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen, ist aktuell auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießens (www.rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Die Eingabe von Stellungnahmen ist auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch möglich. Stellungnahmen können auch schriftlich über die Stadtverwaltung oder direkt an das Regierungspräsidium Gießen, IV 43.2, Lärmaktionsplanung, Marburger Str. 91, 35396 Gießen, unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen unter anderem für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) oder der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr geregelt werden, aufzustellen beziehungsweise alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

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