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Datum: 22.03.2021

Hunde an die Leine, Kot beseitigen

Auf die Anleinpflicht von Hunden sowie auf die Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot weist die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Limburg hin.

Auf die Anleinpflicht von Hunden sowie auf die Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot weist die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Limburg hin. Besitzerinnen und Besitzer von Hunden haben beim Halten und Führen von Hunden die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten. Konkret bedeutet dies: Hunde sind innerhalb der zusammenhängend bebauten Teile der Stadt anzuleinen, ebenso im Bereich des Greifenbergs und des Schafsbergs sowie innerhalb aller öffentlichen Anlagen.

Beim Ausführen sollen die Halterinnen und Halter darauf achten, dass die öffentlichen Straßen sowie die begehbaren Teile von öffentlichen Anlagen, hierbei vor allem Spielplätze, nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Entsprechende Hinterlassenschaften der Hunde sind unverzüglich zu beseitigen. Auch sollte verhindert werden, dass Hunde ihren Kot nicht auf Weideflächen hinterlassen, da dadurch die Gefahr zur Übertragung von Krankheiten auf Nutztiere besteht.

Verstöße gegen die Anleinpflicht oder andere Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden, so der Hinweis der Ordnungsbehörde. Sie weist zudem darauf hin, dass Hunden beim Ausführen ein Halsband anzulegen ist, auf oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind und gegebenenfalls auch die Telefonnummer.

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