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Datum: 28.10.2020

Geänderte Planung für Gemini Plaza

Das Bauleitverfahren für das Projekt „Gemini Plaza“ in der Dieselstraße schreitet voran. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschließen.

Das Projekt, das Investoren an der B8 umsetzen wollen, sieht zwei große Komplexe vor. Auf einer Nutzfläche von rund 30.000 Quadratmetern sollen Flächen für Wohnen (unter anderem auch sogenannte Mikroappartements), Büronutzung aber auch für Fitness und zum Einkaufen entstehen. Den Aufstellungsbeschluss für das Projekt hatte die Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai gefällt, danach gab es eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange.

Nach Angaben von Bürgermeister Dr. Marius Hahn sind dabei verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die sich grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben äußern, gleichwohl aber auch Änderungsbedarf sehen. Der CityRing als Werbegemeinschaft des Limburger Handels als auch die Industrie- und Handelskammer hatten sich frühzeitig schon öffentlich gegen eine geplante Einzelhandelsverkaufsfläche von mehr als 2000 Quadratmetern und auch gegen das dort vorgesehene Angebot ausgesprochen. Dabei wurde auf das Einzelhandelskonzept der Stadt verwiesen, wonach bestimmte Sortimente der Innenstadt vorbehalten sind. Dies solle auch bei der Genehmigung des Gemini-Plaza-Projekts und des damit verbundenen vorhaben bezogenen Bebauungsplans berücksichtigt werden.

Reduzierte Einzelhandelsfläche

Die Einzelhandelsfläche wurde in den nun dem Magistrat vorgestellten Planungen reduziert und auch vom Sortiment begrenzt. Die weitere Planung sieht vor, dass in den beiden Gebäudekomplexen zusammen eine Einzelhandelsfläche mit einer Größe von 1600 Quadratmetern realisiert werden kann. Diese Fläche dient vor allem der Nahversorgung, ist also am täglichen Bedarf orientiert und besteht aus einem Angebot an Lebensmitteln. Als Sortiment entfällt alles, was sich unter dem Begriff Non-Food-Einzelhandel zusammenfassen lässt.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken gibt es noch einige weitere Anpassungen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist erweitert worden, wobei es sich dabei um Verkehrsflächen handelt. Die immissionsschutzfachliche Prüfung (Lärmschutz) führt dazu, dass Teile der vorgesehenen oberirdischen Stellplätze im Bereich Gemini Plaza Ost an der Siemensstraße nur während des Tageszeitraums genutzt werden dürfen.

Verkehrliche Erschließung

Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Areals ist es nach Einschätzung der Stadt notwendig, nicht nur die verkehrliche Erschließung des Gemini-Plaza-Areals zu planen, sondern auch den Knotenpunkt B8/Dieselstraße/Westerwaldstraße mit in den Blick zu nehmen. Die Stadt plant die Sanierung und den Ausbau der Westerwaldstraße ab Mitte des kommenden Jahres, zudem ist ein Lückenschluss in der Anbindung der B8 an das Radverkehrsnetz geplant. Alle drei Vorhaben sollen daher in einer Gesamtschau betrachtet und verkehrstechnisch bewertet werden. Die anschließende Planung soll dann in enger Abstimmung zwischen der Stadt, Hessen Mobil und den Investoren des Gemini-Plaza-Projekts vorgenommen werden.

Stimmt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung der geänderten Planung zu, wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich aller Fachgutachten öffentlich ausgelegt.

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