Sprungziele
Inhalt
Datum: 03.12.2019

Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde)

Dezeit liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen, aus und steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung.  Zu dem Entwurf können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen auf elektronischem Weg oder auch schriftlich eingereicht werden.

Ziel des Lärmaktionsplans ist es, die Belastung für die betroffenen Anlieger zu reduzieren. Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn erforderlich, zu überarbeiten. An diesen Verkehrsachsen führt Lärm zu einer erheblichen Belastung der Anwohner. Über 2600 Bewohner der Stadt sind an den stark befahrenen Straßen nach dem Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans nachts einer Lärmbelastung über dem Auslösewert ausgesetzt.

A3 und Bundesstraßen tragen zur Belastung bei

In Limburg tragen vor allem die A3 sowie die Bundesstraßen zur Belastung bei, nicht nur in der Kernstadt, sondern auch in den Stadtteilen. Die abendlichen und nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf nahezu allen Durchgangsstraßen in der Stadt gehen auf den  Lärmaktionsplan der Stufen 1 und 2 zurück. Tempo 30 reduziert ganz deutlich die Lärmbelastung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 3. Runde ist auf der Homepage des RP Gießen zum Download zur Verfügung.

Der Entwurf liegt auch in Papierform aus und kann beim Regierungspräsidium zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse eingesehen werden: Regierungspräsidium Gießen, Raum 534,  Marburger Straße 91, 35394 Gießen.

Stellungnahme bis 21. Januar 2020 abgeben

Zu dem Entwurf können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen über das Funktionspostfach laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hesse.de auf elektronischem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Marburger Straße 91, 35394 Gießen oder über die Limburger Stadtverwaltung, Amt für Verkehrs- und Landschaftsplanung, unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden. Die Stellungnahme sollte sich auf die in dem Entwurf dargestellten Lärmkonflikte und die dort vorgestellten Maßnahmen beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen folgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans.

Partner