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Datum: 03.11.2020

Einkaufzentrum sichern, Innenstadt schützen

Der Magistrat empfiehlt der Limburger Stadtverordnetenversammlung, für den Bereich des Lahneinkaufszentrums in der Westerwaldstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Bis der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, soll der Bereich mit einer Veränderungssperre belegt werden.

Der Bereich des Lahn-Einkaufszentrums in der Westerwaldstraße ist planungsrechtlich ein Flickenteppich. Das Areal setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen: Mischgebiet, Sondergebiet Gartencenter sowie Flächen, die von der Bauleitplanung noch nicht erfasst sind. Auf dem Areal befanden sich in der Vergangenheit ein Möbelhaus und eine Baumschule, der Lebensmittelmarkt wurde nach Aufgabe des Möbelhauses deutlich größer und verschiedene Fachmärkte mit einem breiten Sortiment wurden dort angesiedelt.

„Mit dem Bebauungsplan verfolgen wir zwei wichtige Ziele: Schutz der Innenstadt und ihres Sortiments und Sicherheit für das Einkaufszentrum“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Baurechtlich genehmigt ist auf dem Areal eine Gesamtverkaufsfläche mit einer Größe von 13.300 Quadratmetern. Diese Fläche im Bestand soll mit dem vorgesehenen Bebauungsplan festgeschrieben werden. In der baurechtlich genehmigten Verkaufsfläche sind sowohl nahversorgungs- und innenstadtrelevante Sortimente enthalten sowie Sortimente, die nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt für die Innenstadt keine Auswirkungen haben. Auch das bestehende Sortiment wird mit dem geplanten Bebauungsplan festgeschrieben.

Keine weiteren Einzelhandelsflächen

Eine Ausweitung der Verkaufsflächen über den aktuellen Bestand von 13.300 Quadratmeter hinaus soll nach dem Willen des Magistrats verhindert werden. Auf dem Areal gibt es Flächen, die nicht durch den Einzelhandel genutzt werden. Zugleich soll verhindert werden, dass sich durch Geschäftsaufgaben und damit verbundene neue Nutzungen die Flächen mit Sortimenten ausweiten, die der Innenstadt vorbehalten sind. Aktueller Anlass zum Handeln besteht nach Auffassung des Magistrats, da auf dem benachbarten Gelände mit „Gemini Plaza“ eine neue Bebauung geplant wird, die ebenfalls Einzelhandelsflächen enthält.

Zu wichtigen Waren, die dem Standort Innenstand vorbehalten sind, zählen Glas, Porzellan, Keramik, Geschenk- und kunstgewerbliche Artikel, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Wäsche, Stoffe, Kurzwaren, Fotogeräte, optische Erzeugnisse und Zubehör, Musikalienhandel, Bild- und Tonträger, Uhren, Schmuck und Silberwaren. Diese Gruppen werden in dem Einzelhandelskonzept für die Stadt aus dem Jahr 2010 aufgeführt. Dort wird auch empfohlen, den Bereich des Einkaufszentrums mit einem Bebauungsplan zu belegen.

Bis der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und damit rechtskräftig wird, soll das Areal mit einer Veränderungssperre belegt werden, das heißt, es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans widersprechen. 

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