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Datum: 29.07.2020

Das Oktoberfest findet nicht statt

Nach dem Weinfest und den Summer Games muss nun auch das Oktoberfest aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Auflagen abgesagt werden. Die Stadt Limburg ist Veranstalter des Festes und reiht sich mit der Absage in eine ganze Reihe anderer Feste ein, so wurde zum Beispiel am Montag der Lullusmarkt in Bad Hersfeld abgesagt.

Die Absage für die Ausrichtung des Oktoberfestes, dies betrifft den von Schaustellern genutzten Marktplatz sowie die Markthalle, die von einem Veranstalter zur Festhalle umgestaltet wird, fußt auf der zum 1. August in Kraft tretenden Anpassungen der „Verordnung zur Beschränkungen von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ der Hessischen Landesregierung. Bisher galt die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 bis zum 16. August, mit der aktuellen Fassung ist der Geltungszeitraum bis zum 31. Oktober verlängert worden. Das Limburger Oktoberfest sollte zwischen dem 15. und 20. Oktober stattfinden.

„Ich hoffe auf Verständnis für die Absage, die Stadt orientiert sich dabei ganz eindeutig an den entsprechenden Vorgaben. Natürlich könnten wir alle etwas Abwechslung und Vergnügen gebrauchen, aber die jüngste Entwicklung der Neuinfektionen mahnt uns alle zur Vorsicht und Zurückhaltung“, verdeutlicht der Limburger Bürgermeister Dr. Marius Hahn. Nach der Verordnung sind Großveranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßregeln typischerweise nicht sichergestellt werden können, untersagt. Zu dieser Art von Veranstaltungen gehören Volksfeste, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen,- Wein- und Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen.

Regeln nicht umsetzbar

Das für die Durchführung des Oktoberfestes zuständige Amt für Stadtmarketing und Touristik hat, zusammen mit weiteren Behörden, intensiv geprüft, ob es möglich ist, das Oktoberfest entsprechend den geltenden Auflagen und mit den damit verbundenen Ein- und Beschränkungen durchzuführen. Die in der Verordnung geforderten Abstands- und Hygieneregeln, zu denen neben regelmäßigen Desinfektionen der Geschäfte zum Beispiel auch die Erfassung aller Besucher mit Kontaktdaten gehören, sind für das Oktoberfest nicht umsetzbar.

Die Schausteller, die bereits Anfang des Jahres ihre Verträge erhalten hatten, sowie der Festwirt wurden von der Stadt über die Absage informiert. Der Festwirt erhält von der Stadt jedoch die Möglichkeit, die Markthalle zu mieten und sie zu eigenen Veranstaltungen zu nutzen. Voraussetzung dafür ist ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Abstands- und Hygienekonzept.

Keine Kirmes in der Stadt

Aufgrund der Verlängerung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung bis Ende Oktober müssen auch die bisher noch nicht offiziell abgesagten Kirmesveranstaltungen in Lindenholzhausen, Ahlbach, Linter und Staffel abgesagt werden. Die Veranstaltungen in Dietkirchen, Eschhofen und Offheim waren bereits abgesagt worden, da ihre Termine bereits von der Regelung, die bis zum 16. August lief, erfasst worden waren.

„Auch hier bitte ich um Verständnis, dass wir angesichts der aktuellen Situation keine andere Möglichkeit haben“, so der Bürgermeister. Die Gesundheit als höchstes Gut dürfe nicht fahrlässig gefährdet werden. Er ist überzeugt, dass es auch wieder Zeiten gibt, in denen zwang- und gefahrlos gefeiert werden kann. 

  

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