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Datum: 30.04.2021

Bettlerbanden verhindern, Spielplätze sichern

Limburg will Gefahrenabwehrverordnung der Entwicklung anpassen

Viele Städte verfügen über eine Gefahrenabwehrverordnung, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung einfacher und besser aufrecht zu erhalten. Mit der Verordnung lassen sich Verhaltensweisen, die als störend, belästigend oder auch bedrohlich empfunden werden, von vornherein untersagen. Auch die Stadt Limburg verfügt über eine solche Gefahrenabwehrverordnung, die zuletzt im Jahr 2009 geändert wurde. Nun empfiehlt der Magistrat eine weitere Anpassung, die von der Stadtverordnetenversammlung noch beschlossen werden muss. Dies ist Teil des Sicherheitskonzeptes der Stadt Limburg, das eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung vorsah.

„Eine Gefahrenabwehrverordnung macht nur dann Sinn, wenn sie immer wieder auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagiert“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Deshalb sind in der nun von der der Verwaltung vorgeschlagenen und Magistrat gebilligten Fassung neue Arten von Störungen, Belästigungen und unverträglichem Verhalten in die Verordnung aufgenommen worden. Die Notwendigkeit einer Anpassung ergibt sich durch neue Kriminalitätsphänomene (aggressives Betteln), ein geändertes Mobilitätsverhalten (E-Bikes) sowie neue Formen des Freizeitverhaltens (Verhalten auf Kinderspielplätzen).

Unter § 3 wird in der Verordnung grob störendes Verhalten aufgeführt. Dort gibt es nun einen Passus, der sich dem aggressiven Betteln in der Stadt widmet. „Wie in anderen Städten und Gemeinden beobachten wir ein verstärktes Aufkommen von Bettlerbanden. Hierbei handelt es sich um bandenmäßige und kriminelle Formen des Bettelns. Denjenigen, die auf den Straßen und Plätzen betteln, bleibt nichts von dem Geld, dass sie von Passanten erhalten“, beschreibt Stanke ein inzwischen leider auch in Limburg immer wieder zu beobachtendes Szenario.

Betteln bleibt erlaubt

Hinter den Frauen, Männer und Kinder, die durch verschiedene Formen des aggressiven Bettelns an fremdes Geld gelangen wollen, stecken oft mafiaähnliche Organisationen. Die genutzten Formen des Bettelns sind dabei sehr unterschiedlich, es gibt den sogenannten Rosen-Trick, die vermeintlichen Hochwasseropfer, die Taubstummen oder auch die „Schock-Bettler“, die oft eine erhebliche Behinderung oder körperliches Gebrechen vortäuschen.

Betteln mit aggressivem Auftreten, das organsiert ist oder auch an das Vortäuschen von Behinderungen und Krankheiten gekoppelt ist, soll mit der geänderten Gefahrenabwehrverordnung verboten werden. „Unser Ziel ist es, dass Limburg für diese organisierten Banden zu einer No-Go-Area wird und sie deshalb die Stadt meiden“, beschreibt der 1. Stadtrat das verfolgte Ziel. Denn mit dem Verbot dieser Arten des Bettelns sind auch verschiedene Möglichkeiten des Ahndens verbunden: Platzverweise, Bußgeldverfahren mit der Möglichkeit, die Bettelerlöse als Sicherheitsleistung im Vorgriff auf die Bußgeldbescheide sicherzustellen.

„Betteln bleibt in der Stadt weiterhin erlaubt“, stellt Stanke klar. Denn leider gebe es auch in der Stadt Menschen, die damit ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familien bestreiten oder die spärlich vorhandenen finanziellen Möglichkeiten aufbessern. 

Missbrauch der Spielplätze verhindern

Um ein ganz anderes Klientel geht es bei einer weiteren Änderung der Verordnung. Kinderspielplätze haben sich in den zurückliegenden Jahren vielfach zu einem beliebten Treffpunkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt. Dabei wird Alkohol konsumiert, laute Musik gehört und manchmal auch noch gegrillt. Leider kommt es dabei auch vor, dass Spielgeräte oder Sitzbänke beschädigt oder sogar zerstört werden. Und für die Nachbarn sind diese oft in Partys ausartenden Treffen mit einer unzumutbaren Lärmbelästigung verbunden.

Offiziell dürfen die Spielplätze in der Regel nur bis zu einem Alter von 14 Jahren benutzt werden. Diese weiteren Beschränkungen mit optischen Hinweisen auf nicht erlaubte Verhaltensformen werden nun in der Gefahrenabwehrverordnung klarer definiert. Danach sind auf Kinder- und Ballspielplätzen alkoholische Getränke und andere Rauschmittel, dazu zählen auch E-Zigaretten, verboten. Die Nutzungszeiten der Kinderspielplätze werden eingeschränkt auf 8 bis 20 Uhr, in den Sommermonaten bis 21 Uhr; die Ballspielplätze stehen an Sonn- und Feiertagen zudem nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr zur Verfügung.

Fehlverhalten zum Thema machen

Mit der Anpassung der Verordnung will die Stadt auch beim Abfall mehr Möglichkeiten erhalten, Fehlverhalten zu ahnden. Bei der Nutzung öffentlicher Bereiche wird nun klar vorgegeben, dass Abfälle wie Papier, Werbematerial, Zigarettenschachteln und Zigarettenstummel, Lebensmittelreste oder auch Kaugummis in die dafür bestimmten Behälter zu werfen sind. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das zum Glück schon selbstverständlich, aber leider nicht für alle. Und gerade die Corona-Pandemie hat mit ihrem verstärkten Konsum von Fast Food oder To-Go-Verpflegung dazu geführt, dass das Müllaufkommen deutlich gestiegen ist und die Kartons und Becher oft achtlos weggeworfen werden.

Daneben verschandeln weggeworfene Zigarettenkippen sowie ausgespuckte und anschließend festgetretene Kaugummis das Stadtbild. Die Stadt will über die geänderte Gefahrenabwehrverordnung vor allem Aktionen und Kampagnen initiieren, um das Bewusstsein für die richtige Müllentsorgung zu schärfen. Mit den 15 in der Stadt aufgestellten Gum-Walls als Entsorgungsort für Kaugummis haben wir positive Erfahrungen gemacht, so der 1. Stadtrat. Da gelte es dran anzuknüpfen.

Mehr Rechte für Pedelecs

Auch im Bereich der Mobilität gibt es Veränderungen, auf die die Gefahrenabwehrverordnung reagieren muss. Hier geht es vor allem um die Elektromobilität auf zwei Rädern, also um Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. In der Verordnung geht es nun darum, dass die Stadt für bestimmte Teile öffentlicher Anlagen das Befahren generell nicht nur mit Fahrrädern erlaubt, sondern auch mit  Pedelecs. Bei den Pedelecs im rechtlichen Sinne (landläufig unter dem Begriff E-Bike laufend) handelt es sich die Variante mit dem schwächsten E-Antrieb. Für diese Fahrzeuge besteht keine Helmpflicht, keine Altersbegrenzung sowie keine Versicherungs- und Führerscheinpflicht.

Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet auch ein Fütterungsverbot für Tauben (§ 11). Danach ist es verboten, im Gebiet der Stadt verwilderte Tauben und Wildtauben zu füttern. Nun wird das noch ergänzt. Danach wird es künftig auch verboten sein, Futter auszulegen oder auszustreuen, dass üblicherweise von Tauben aufgenommen wird. Damit reagiert die Stadt auf das vermehrt feststellbare Auslegen und Ausstreuen von Futter für Tauben. Dieses unnatürliche Überangebot an Nahrung führt dazu, dass Tauben das ganz Jahr über brüten, es zu Überpopulationen und damit zu Krankheiten unter den Tieren kommt; zudem wird das ausgelegt Futter auch gerne von Ratten angenommen.

Bildtext: Eine Streife des Ordnungsamtes auf dem Spielplatz im Tal Josaphat. Stadt Limburg      

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