Sprungziele
Inhalt
Datum: 30.04.2020

1,50 Meter Abstand bei Beerdigungen

Die Vorgaben für Trauerfeiern und Beerdigungen ändern sich mit einer weiteren Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus durch die hessische Landesregierung. „Wir werden daher auf Limburger Regelungen verzichten und die Verordnung als unmittelbar geltend ansehen“, macht der 1. Stadtrat Michael Stanke deutlich.

Damit wird in Limburg darauf verzichtet, weiterhin eine maximale Teilnehmerzahl für Beerdigungen vorzugeben oder den Kreis der Trauenden einzugrenzen, wie zum Beispiel auf enge Familienangehörige. Mit der neuen Verordnung gibt es keine maximale Teilnehmerzahl mehr und auch keine Eingrenzung auf einen Teilnehmerkreis. Das Land schreibt jedoch einen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen vor, die an der Trauerfeier teilnehmen. Davon ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes, die diesen Abstand nicht einhalten müssen. Außerdem gilt, dass Gegenstände nicht weitergereicht oder ausgetauscht werden dürfen.

Trauerhallen bleiben geschlossen

Die Trauerhallen in der gesamten Stadt müssen nach Angaben von Stanke jedoch geschlossen bleiben. Die von der Landesregierung als für eine Öffnung notwendig erachteten Konzepte sind dort nicht umsetzbar. Die Konzepte würden bedeuten, dass nur eine ganz geringe Anzahl der Besucher die Hallen betreten könnten. Dabei seien jedoch Probleme in den Eingangsbereichen und den Stehplätzen vorprogrammiert. Auch seien die Anforderungen beim Wechsel von der Halle zum Grab nie einzuhalten.

 

Partner