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Datum: 04.05.2020

»Ein deutliches Signal der Solidarität gegenüber den Gewerbetreibenden«

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen bringt viele Unternehmen, gerade in Gastronomie und Einzelhandel, in finanzielle Schwierigkeiten. Die Stadt Limburg möchte diese wirtschaftlichen Auswirkungen abmildern. Daher sollen bis Jahresende keine Sondernutzungsgebühren und keine Standgebühr für die Marktbeschicker des Wochenmarktes erhoben werden.

Laut Bürgermeister Dr. Marius Hahn hat dies der Magistrat beschlossen. Da es dabei um einen Gesamteinnahmenausfall von bis zu 152.000 Euro geht, muss auch die Stadtverordnetenversammlung dazu entscheiden.

 „Das ist ein deutliches Signal der Solidarität gegenüber den Gewerbetreibenden“, sind sich Bürgermeister Dr. Marius Hahn und der 1. Stadtrat Michael Stanke einig. Sie wissen jedoch auch, dass die erlassenen Beiträge im Einzelfall klein sein können in Relation zum jeweiligen finanziellen Ausfall der Unternehmen.

Eine Sondernutzungsgebühr wird erhoben, wenn jemand mit seiner Gastronomie Flächen auf öffentlichen Straßen und Plätzen nutzt, dort mit Hinweisschildern auf seine Waren im eigenen Geschäft aufmerksam macht oder seine Waren vor dem Laden anbietet und dabei öffentliche Flächen nutzt. Geregelt ist die Gebühr in der Satzung der Stadt Limburg über die Sondernutzungen und die Sondernutzungsgebühren

Der Verzicht auf die Gebühr bezieht sich auf alle Betriebe, auch diejenigen, die nicht oder nicht vollständig eingestellt sein müssen. „Auch diese Betriebe leiden unter Umsatzeinbußen aufgrund der gesunkenen Publikumsfrequenz im gesamten Stadtgebiet“, sagt der 1. Stadtrat Michael Stanke. Betroffen sind beispielsweise Bäcker, Metzger oder auch Kioske, die nur einen Mitnahmeverkauf anbieten dürfen. Darüber hinaus gibt es viele Betriebe, die die Möglichkeit zur Öffnung aus wirtschaftlichen Gründen nicht wahrnehmen oder bereits nachmittags schließen. In gleicher Weise sind die Dauerverkaufsstände auf dem Neumarkt vom Ausfall potentieller Kundschaft betroffen, tragen aber mit ihrem Angebot zur Grundversorgung bei. „Eine brachen- oder sortimentsspezifische Differenzierung wäre daher nicht gerecht“, verdeutlicht Stanke.

Als unmittelbare Sofortmaßnahme hat die Stadt Limburg nach dem Betriebsverbot für Gastronomie und Einzelhandel für die bereits bestehenden Sondernutzungserlaubnisse die Gebühren rückwirkend für die Zeit ab dem 16.3.2020 erstattet. Dies betraf 24 Fälle der Außenbewirtung mit einem Rückzahlungsbetrag in Höhe von rund 36.600 Euro sowie 50 Fälle der Warenauslagen und Werbeträger mit einem Rückzahlungsbetrag in Höhe von rund 4.000 Euro (Stand: 22.4.2020). Auch auf die Standgebühren für die Dauerverkaufsstände und die Wochenmarktstände auf dem Neumarkt wurde ab Mitte März verzichtet.

 

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