Revisionsamt
Das Revisionsamt prüft auf der Grundlage der §§ 128 ff HGO und der städtischen Revisionsordnung im Interesse der Bürger alle Bereiche der Verwaltung. Es versteht sich als Impulsgeber für die Verbesserung der Geschäftsabläufe und der stadtinternen Kommunikation.
Prüfungsmaßstab sind die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Aufgabe des Revisionsamts ist insbesondere die Prüfung folgender Bereiche:
- Jahresabschluss und Gesamtabschluss,
- das gesamte Verwaltungshandeln,
- finanzrelevante EDV-Verfahren,
- städtische Baumaßnahmen,
- Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe,
- Betätigung der Stadt bei Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform,
- Verwendung von Zuwendungen von Land Hessen, Bund und EU.