Abteilung für Stadtsanierung (Untere Denkmalbehörde)
Eigentümern und Käufern von Kulturdenkmälern steht die Untere Denkmalschutzbehörde beratend zur Seite. Möchten Sie Sanierungsmaßnamen durchführen, rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns während unseren Öffnungszeiten.
Umgestaltungen, Instandsetzungen, das Anbringen von Werbeanlagen an Kulturdenkmälern oder deren Abbruch sind nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ebenfalls sind Zuschüsse für fachgerechte Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich. Anträge hierfür sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung der Eigentümer denkmalgeschützter Objekte
- Beratung im stadteigenen Förderprogramm "Ortsmitte neu erleben"
- Bearbeitung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Denkmaltopographie der Stadt Limburg