Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos
Bezuschussung von 900 Euro pro Ladepunkt.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bietet ab dem 24. November 2020 ein neues Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur an. Die Anträge können über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden. Gefördert werden Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Jeder Ladepunkt wird pauschal mit 900 Euro bezuschusst.
Wesentlichen Anhaltspunkte zum Förderprogramm:
Wer kann Anträge stellen?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter
Was wird gefördert?
Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zudem ist Pflicht, dass der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Hinweis: Im November 2020 wird eine Liste der geförderten Ladestationen auf der KfW Seite veröffentlicht.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z.B. Erdarbeiten)
Weitere Details zur Förderung bzw. zur Antragsstellung finden Sie hier.