Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Ab 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung = ein Beitrag.
Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,50 € monatlich. Er muss pro Haushalt einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die dort leben.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind volljährige Bürgerinnen und Bürger.
Für sie beginnt die Beitragspflicht mit dem ersten des Monats, in dem sie erstmals eine Wohnung innehaben, das heißt: dort wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen, in der Wohnung lebenden, Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Wer kann eine Befreiung bzw. Ermäßigung beantragen?
Wie können Sie die Befreiung bzw. Ermäßigung beantragen?
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie den erforderlichen Nachweis bei.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich gerne an das Amt für soziale Betreuung wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de