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Datum: 04.02.2024

Archivalie der Woche 237

Vertrag mit der Kreiswasenmeisterei

Oft unappetitlich, mitunter geruchsintensiv, aber unbedingt notwendig: Die Tierkörperbeseitigungsanlage oder Wasenmeisterei. Gerade in einer Zeit, in der es noch viele kleine landwirtschaftliche Betriebe gab, war es erforderlich, ein an einer Krankheit verendetes Tier möglichst schnell der Verwertung zuzuführen, ehe der gesamte Viehbestand (der oft nur klein war) in Mitleidenschaft gezogen wurde. Deswegen schloss die Gemeinde Linter am 18. April 1912 einen Vertrag mit dem Kreis Limburg. Darin verpflichtete sich der Kreis zur Errichtung einer „Tierkörpervernichtungsanstalt nach thermochemischem Verfahren“. Eine kostenlose Abholung der Tierkadaver innerhalb von 36 (Sommer) bzw. 48 Stunden (Winter) nach Benachrichtigung und Transport zur Anstalt durch den Kreis wurde garantiert. Die Gemeinde Linter verpflichtete sich, für diese Dienstleistung jährlich 63,42 Mark zu zahlen. Der Vertrag trat am Tag der Inbetriebnahme der Wasenmeisterei in Kraft – dies war am 14. Januar 1914 der Fall.
Das erste Tier aus Linter wurde am 18. Januar 1914 abtransportiert: Karl Lieber musste ein Rind abholen lassen. Neun Tage später musste Philipp Mohr es ihm gleichtun. Am 8. Februar 1914 folgte ein Schwein, dessen Eigentümer Wilhelm Fritz war.
Die in der Akte (Signatur: StALM IX/108) enthaltene Liste hat bis Jahresende 28 Eintragungen. Meist handelte es sich um verendete Kälber oder Ziegen. Die Liste wurde bis Juli 1915 weitergeführt und enthält noch weitere neun Einträge.

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