Für die Erschließung von Baugebieten werden Erschließungs- und Abwasserbeiträge, Kanalanschlusskosten und Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahme erhoben.
Grundlagen hierfür sind die Erschließungsbeitragssatzung, die Entwässerungssatzung sowie die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen. Des Weiteren vergibt die Abteilung für Erschließungsbeiträge auch die Hausnummern.