Reisepass: Verlustanzeige
Nr. 99085001014003Online-Formular Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Vorläufiger Reisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Was sollte ich noch wissen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Teaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.