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Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch. Neben dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan gibt es den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.

Der Flächennutzungsplan - ein Instrument für die räumliche Entwicklung auf Gemeindeebene

Der Flächennutzungsplan ist das grobmaschige Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der Art der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen dar. Er entfaltet im Gegensatz zum Bebauungsplan keine Verbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen und wird auch nicht als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist jedoch behördenverbindlich, das heißt alle Planungsträger, die an der Aufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes mitgewirkt haben, sind an ihn gebunden. Weiterhin hat die Stadt die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan sichert somit die künftigen Gebietsausweisungen der Stadt.

Der einzelne Bürger oder Grundstückseigentümer kann jedoch aus dem Flächennutzungsplan keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung eines Baugebietes oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks herleiten.

Darstellung im Flächennutzungsplan

Der Inhalt des Flächennutzungsplanes ist im BauGB, Baugesetzbuch, geregelt. Dort findet sich ein Katalog von Darstellungsmöglichkeiten. Dies sind unter anderem:

  • die allgemeine Art ihrer baulicher Nutzung der für die Bebauung vorgesehenen Flächen (Bauflächen),
  • die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, Verwaltungsgebäude),
  • verschiedene Arten von Grünflächen (Kleingärten, Parks, Friedhöfe, Sportanlagen, Spielplätze),
  • die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,
  • die wichtigsten Verkehrsbezüge des örtlichen und überörtlichen Verkehrs sowie
  • die nachrichtliche Übernahme von anderen Fachplanungen.

Der Katalog ist nicht abschließend aufgeführt. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes sollen sich jedoch auf die Aussagen beschränken, die erforderlich sind, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kreisstadt in den Grundzügen darzustellen und zu gewährleisten.

Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn

Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Kreisstadt Limburg an der Lahn und erstreckt sich über eine Gesamtgröße von 4.498 Hektar.
Der aus dem Jahr 1983 stammende Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn wurde 2011 neu bekanntgemacht und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung.

Sie können den rechtswirksamen Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn vom 28.09.1983 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.03.2011 als Dokument einsehen und herunterladen. Das Dokument finden Sie in der rechten Randspalte auf.

Der Gesamtflächennutzungsplan ist ständig aktuell zu halten und ist daher bereits in Teilbereichen überarbeitet (Flächennutzungsplanänderungen) beziehungsweise berichtigt worden. Es gilt das gedruckte Original in Verbindung mit den separat seit oben genannter Bekanntmachung veröffentlichten wirksamen Flächennutzungsplanänderungen.

Randspalte

Kontakt

Kira Blum

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

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  • Raum: 303

Andreas Döblitz

Über der Lahn 1
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