Vordrucke & Formulare
Informationen zum Bauvorlagenerlass finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMEWVL).
Der Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 gilt ab dem 19. August 2025. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden.