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Schmutzwassergebühren

Leistungsbeschreibung

Für das Einleiten von Schmutzwasser in die Abwasseranlagen der Kreisstadt Limburg an der Lahn wird eine Benutzungsgebühr erhoben.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Erhebung der Abwasserwassergebühr für Schmutzwasser erfolgt im Auftrag der Kreisstadt Limburg an der Lahn durch die Energieversorgung Limburg GmbH (EVL).

Wassermengen, die nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt werden, können auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt bleiben. Die Nachweise sind vom Gebührenpflichtigen durch auf seine Kosten anzubringenden amtlichen und geeichten Sonderwasserzähler oder durch sonstige überprüfbare Unterlagen zu erbringen.

Ein entsprechender Antrag für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides der EVL zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenmaßstab für häusliches Schmutzwasser ist die bezogene Frischwassermenge. Die Gebühr für häusliches Schmutzwasser beträgt:
a) bei zentraler Reinigung in der Abwasseranlage (Vollklärung)
2,02 € pro Kubikmeter
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung
1,72 € pro Kubikmeter

Gebührenmaßstab für das Einleiten von nicht häuslichem Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.

-Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Schmutzwassergebühr wird in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig und ist an die Stadtkasse Limburg an der Lahn zu entrichten.

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