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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Nr. 99089023000000

Leistungsbeschreibung

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

An wen muss ich mich wenden?

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Welche Unterlagen werden benötigt?

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

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