Sprungziele
Inhalt

Bauaktenarchiv

Unser Bauaktenarchiv umfasst zahlreiche Akten von abgeschlossenen Bauvorhaben für den Bereich der Limburger Kernstadt und der Altstadt bereits ab etwa 1890 und seit der Eingemeindung Anfang der 70er Jahre auch Bauakten der Stadtteile Staffel, Offheim, Ahlbach, Dietkirchen, Eschhofen, Linter und Lindenholzhausen. Statische Unterlagen für abgeschlossene Projekte bewahren wir ebenfalls im Archiv der Bauaufsicht auf. 

Für alle anderen Städte und Gemeinden des Kreises Limburg-Weilburg wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht beim Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de

Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Bauakten nur durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin der jeweiligen Liegenschaft eingesehen werden. Natürlich können Sie auch eine andere Person mit der Akteneinsicht beauftragen. Hierzu ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erforderlich. Teileigentümer benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass nicht von allen Liegenschaften in Limburg und den Stadtteilen Bauakten vorhanden sind. Sollte eine Akte nicht zu ermitteln sein, erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung.

Erforderliche Antragsunterlagen

Sofern Sie aus einem berechtigten Interesse Einsicht in archivierte Baugenehmigungsakten und gegebenenfalls Kopien daraus benötigen (ein Abfotografieren ist gestattet), bitten wir um Vorlage folgender Antragsunterlagen in 1-facher Ausfertigung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs"
  • Eigentümernachweis in Form eines Grundbuchauszuges (nicht älter als 6 Monate), Abteilung I und II
  • ggf. die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, falls abweichend von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin
  • Kopie des Personalausweis zwecks Abgleiches der Unterschrift

Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn uns alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.

Terminabsprache zur Einsichtnahme

Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge auf Akteneinsichtnahme schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist allerdings mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Akteneinsichtnahme rechtzeitig zu beantragen. Die Abarbeitung der Anträge erfolgt sukzessive nach Eingangsdatum. Wir weisen darauf hin, dass die Akteneinsichtnahme ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfindet.

Gebühren und Auslagen

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Bauaktenarchivs ist gebührenpflichtig.
Der Antragsteller und Empfänger der Unterlagen ist gleichzeitig der Rechnungsempfänger.

Die Verwaltungsgebühren für die Einsichtnahme in amtliche Akten und ggf. das Anfertigen von Kopien berechnen sich nach dem Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis zur Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) vom 11.12.2009 und setzen sich wie folgt zusammen:

Gebühren:
lfd. Nr. 112: Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist: 30 EUR bis 1000 EUR
lfd. Nr. 1121: Zuschlag zu Nr. 112 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens: je Sendung 15 EUR Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

Auslagen:
lfd. Nr. 211: Anfertigen von Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A3: je Seite 0,20 EUR


Randspalte

Kontakt

Sheana Thiel

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-442
  • E-Mail
  • Raum: 321

Partner