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Datum: 23.06.2021

Stadt will Corona-Hilfen bis zum Jahresende verlängern

Erklärtes Ziel des Limburger Magistrats: Die bis zur Jahresmitte gewährten Entlastungen für Marktstände und Außengastronomie sowie der Erlass von Gebühren für die Plattform des LimburgPlus-Gutscheins sollen bis Jahresende verlängert werden.

Die Inzidenzzahlen haben sich in der vergangenen Wochen deutlich nach unten bewegt, die Lockerungen bei den Auflagen und Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beleben die Innenstädte und damit auch Handel und Gastronomie. Dennoch, die Branchen hat es teilweise richtig hart getroffen. Der Magistrat der Stadt Limburg setzt daher noch einmal klare Zeichen: Beim digitalen Gutschein-System von LimburgPLUS übernimmt die Stadt die Plattform-Gebühren in Höhe von 7000 Euro für alle teilnehmenden Betriebe. Auf die Gebühren für die Beschicker des Wochenmarkts sowie der Gastronomen für die Nutzung der Flächen für ihre Außenbewirtschaftung sollen ebenfalls verzichtet werden, allerdings muss die Stadtverordnetenversammlung dieser Empfehlung des Magistrats noch zustimmen.

„In beiden Fällen geht es um die Verlängerung von konkreten Hilfen, denn die Pandemie und ihre Auswirkungen mit ihren Lockdown-Maßnahmen waren und sind über einen Zeitraum gültig, der nicht absehbar war“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich. Entschieden hat der Magistrat, dass die Stadt die Gebühren für das Händlerportal gutschein.limburg.de für das ganze Jahr übernimmt. Zunächst war vorgesehen, dass die kostenlose Teilnahme für Gewerbetreibende am 30. Juni endet und ab 1. Juli mit einer Gebühr in Höhe von 9,95 Euro pro Monat verbunden sein soll. Aufgrund der spät einsetzenden Lockungsmaßnahmen hält es der Magistrat für geboten, den teilnehmenden Betrieben die Gebühr auch für den Rest des Jahres zu erlassen. Das geschieht mit Zahlung einer Pauschale in Höhe von 7000 Euro.

Der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt der Magistrat zudem, die Gebühren für die Stände auf dem Wochenmarkt sowie für die Gastronomie für die Nutzung von Sonderflächen für ihre Außengastronomie zu erlassen, auch die Warenauslagen und Werbeträger sollen von Gebühren befreit werden. Diese Regelung soll für das komplette Jahr gelten. Der Verzicht von Gebühren für die erste Jahreshälfte 2021 ist bereits beschlossen. Auch hier macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass aufgrund der Beschränkungen mit der Bundesnotbremse und mehr eine tatsächliche Unterstützung der Gewerbetreibenden nicht stattfand, da die Sondernutzungen im Bereich der Gastronomie sowie in Teilen des Einzelhandels nicht möglich waren.

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