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Steuertermine

Regelmäßige Fälligkeiten der Gewerbesteuer, Grundsteuern und Niederschlagswassergebühren
Die vorgenannten Steuern und Abgaben (Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen) werden in der Regel zu einem Viertel der Jahresbeiträge zum

                              15. Februar
                              15. Mai
                              15. August   und
                              15. November

eines Jahres fällig und sind an die Stadtkasse Limburg a. d. Lahn zu entrichten.

Folgende Besonderheiten ergeben sich bei der Grundsteuer hinsichtlich der Höhe der Jahresbeiträge:

  • Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,- € nicht übersteigt
  • Je zur Hälfte des Gesamtbetrages zum 15. Februar und 15. August, wenn dieser 30,- € nicht übersteigt.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer unabhängig von der Höhe der Steuer zum 01. Juli eines Jahres in einer Summe zu zahlen. Voraussetzung ist eine entsprechende Antragstellung, die bis 30. September eines Jahres (für das Folgejahr) erfolgen muss.

Regelmäßige Fälligkeit der Hundesteuer
Die Hundesteuern sind in einer Summe zum 01. Juli eines Jahres an die Stadtkasse Limburg a. d. Lahn zu entrichten.

Hinweis
Die genauen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Steuer- und Gebührenbescheiden.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen die Steuerabteilung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn unter den entsprechenden Rufnummern gerne zur Verfügung.

 

Steuerabteilung
Werner-Senger-Straße 10
65549 Limburg a. d. Lahn
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Dietmar Girlich
Abteilungsleiter Steuerabteilung


Telefon:
06431 203-375

E-Mail:

Raum:
108 b

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