Bauleitpläne im Verfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Entwürfe von Bauleitplänen, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den §§ 3 Abs.1, 3 Abs. 2 oder 4a Abs. 3 BauGB befinden. Unter den Linkverweisen finden Sie jeweils eine Farbfassung des Planentwurfes, die Begründung mit, sofern erforderlich, Umweltbericht sowie alle vorliegenden Fachgutachten (umweltbezogene Informationen).
Stellungnahmen
Stellungnahmen können in dem jeweils angegebenen Zeitraum unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und des Betreffs (Name des Bauleitplanentwurfes) über die in der ortsüblichen Bekanntmachung angegebenen Formen hinaus unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.limburg.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist für den Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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