Marktwesen
Leistungsbeschreibung
Im Bereich des Marktwesens nimmt die Stadt Limburg eine „Doppelfunktion“ wahr:
- zum einen Veranstaltung von Märkten in eigener Verantwortung als Veranstalter
- zum anderen Wahrnehmung der gewerberechtlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde für Messen, Ausstellungen und Märkten mit allen damit im Zusammenhang stehenden Kontroll- und Überwachungsaufgaben auf Grundlage des Titels IV der Gewerbeordnung (§§ 64 bis 71b).
1. Eigene Märkte
Wochenmarkt
Jeden Samstag und Mittwoch auf dem Neumarkt als „grüner Markt“
Marktzeiten:
Samstags | 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
Mittwochs | 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Bauernmarkt
Jeden Samstag auf dem Kornmarkt mit vorwiegend landwirtschaftlicher Direktvermarktung
Marktzeiten:
Samstags | 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Christkindlmarkt
Auf dem Neumarkt, der Bahnhofstraße, dem Kornmarkt und der Plötze.
Ca. 40 Verkaufshäuschen mit weihnachtlichem und kunsthandwerklichem Verkaufssortiment neben kulinarischen Angeboten, 2 Kinderkarussells und einem bunten täglichen Rahmenprogramm.
Dauer: Ab Freitag vor dem 1. Adventssonntag bis Sonntag nach Weihnachten („zwischen den Jahren“).
Öffnungszeiten:
Mo. - Sa. |
10.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
So. | 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Ostermarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt
Termin: | Dienstag vor Ostern |
Zeit: | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Katharinenmarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt
Termin: | Dienstag in der Woche, in die "Katharina" (25.11.) fällt. |
Zeit: | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Weihnachtsmarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt
Termin: Dienstag vor Weihnachten
Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termin: | Dienstag vor Weihnachten |
Zeit: | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Bei den Krammärkten handelt es sich um reine Verkaufsveranstaltungen ohne gastronomisches Angebot und ohne jedwedes Angebot mit Volksfestcharakter wie etwa Vergnügungsgeschäfte, Fahrgeschäfte, Verlosungen u. s. w.
Wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind nur schriftlich (formlos) möglich und müssen folgende Angaben enthalten:
- Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Bewerbers.
- Genaue und vollständige Beschreibung des Verkaufssortimentes.
- Genaue Aussage zum Platzbedarf sowie der Art des Verkaufsstandes (etwa: Verkaufsfahrzeug, Verkaufsanhänger, Zelt/Pavillon, Marktschirm…). Im Falle von Neubewerbungen empfiehlt sich die Beilage von Fotos.
Bewerbungsanschrift:
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Gewerbe- und Wohnungsabteilung
Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Fax: 06431 203-263
An wen muss ich mich wenden?
Wie stelle ich einen Antrag auf Festsetzung?
Der Antrag ist schriftlich (formlos) zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
- Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Antragstellers/Veranstalters.
- Genaue Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung bzw. des vorgesehenen Warensortimentes (Wichtig zur gewerberechtlichen Abgrenzung der einzelnen Veranstaltungs- bzw. Marktkategorien).
- Genaue Bezeichnung des Veranstaltungsplatzes sowie des Veranstaltungszeitraumes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung für die Veranstaltertätigkeit
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über den Veranstaltungsplatz
- Ggf. Nachweis über zusätzliche Flächen als Besucherparkplatz
- Auflistung der gewerblichen Veranstaltungsteilnehmer / Marktbeschicker
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt)
- Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes/Betriebssitzes