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Soziale Vergünstigungen

Die Stadt Limburg unterstützt ihre Bürger (Kernstadt und Stadtteile), die nur über ein geringes Einkommen verfügen, mit dem Limburg-Pass.

Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 900,- € netto, für einen 2-Personen-Haushalt 1.200,- € und für jeden weiteren Familienangehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 300,- €. Das Kindergeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet.

Inhaber des Limburg-Passes haben Vergünstigungen im Parkbad Limburg, bei Veranstaltungen der Stadtjugendpflege sowie bei den Teilnehmergebühren für Kurse der Kreisvolkshochschule oder auch bei vielen Limburger Vereinen. Zusätzlich gibt es bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Limburg ermäßigte Eintrittskarten und bei kulturellen Veranstaltungen der Kulturvereinigung Limburg kostenlose Eintrittskarten (teilweise begrenzte Platzzahl). Karten hierfür sind in der Geschäftsstelle der Kulturvereinigung (Hospitalstr. 2) erhältlich.

Der Limburg-Pass kann durch Vorlage von Verdienstbescheinigungen, Arbeitslosengeld-/hilfebescheinigungen, Sozialhilfebescheiden, Rentenbescheiden u. ä. sowie des Personalausweises im Rathaus, Amt für soziale Betreuung, Zimmer 108a bzw. 105, beantragt werden. Der Limburg-Pass gilt in der Regel für die Dauer eines Kalenderjahres und kann dann (falls die Voraussetzungen noch vorliegen) verlängert werden.

Das Amt für soziale Betreuung hilft den Teilnehmern der GEZ bei der Ausfüllung des Antrags auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Diesen Antrag können Personen stellen, die :

1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG erhalten,

2. Grundsicherung beziehen,

3. Sozialgelder oder ALG II erhalten,

4. Asylbewerberleistungen erhalten,

5. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III erhalten,

6. Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27e BVG haben,

7. Schwerbehindert und das "RF"-Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis haben,

8. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder Pflegegeld nach den landesrechtlichen Vorschriften erhalten,

9. Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG erhalten oder

10. Leistungen nach SGB VIII erhalten.

Zur Antragstellung im Rathaus, Zimmer 105 wird die jeweilige Teilnehmernummer des Antragstellers benötigt, unter der er bei der GEZ registriert ist. Außerdem der aktuelle Nachweis für die in Frage kommende Befreiungsvoraussetzung im Orginal z. B. Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Schwerbehindertenausweis.

Ansprechpartner:

Marlies Greiner


Telefon:
06431 203-238

E-Mail:

Raum:
105

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Sabrina Kunz


Telefon:
06431 203-257

E-Mail:

Raum:
105

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